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Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Kufstein - Verkehrsrecht
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Aufgaben
- Ausnahmegenehmigungen nach § 45 StVO
- Bewilligungsverfahren und Verfahren zur Erlassung von Verordnungen
- Entziehung der Lenkberechtigung wegen erstmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung
- Nachschulungen
- Strafverfahren nach dem Eisenbahngesetz
- Strafverfahren nach den §§ 14 Abs. 8, 20 Abs. 5, 21 Abs. 3 und 31 Abs. 5 FSG
- sämtliche Strafverfahren und sonstige Verfahren nach StVO, KFG und FSG bzw. Verordnungen aufgrund dieser Gesetze und verkehrsrechtliche Nebengesetze samt damit in Zusammenhang stehende Eintragungen in das Führerscheinregister soweit nicht in einem and. Referat zugeordnet
- Tiroler Parkabgabengesetz
- Verkehrsunfälle, Versicherungsanfragen
- Werbeeinrichtungen nach der StVO und dem Naturschutzgesetz sowie dazugehörige Strafverfahren,
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenNehmen Sie mit Allgemeine Verkehrsangelegenheiten Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.