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Soziales und Integration
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz - Soziales, Gesundheits- und Fremdenrecht
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag07.30 Uhr - 12.00 Uhr und
14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Dienstag - Freitag
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung
Aufgaben
- Amtshilfeersuchen der Sozialversicherungsanstalten
- Durchführung von Sozialhilfeverfahren, Bescheide, Verrechnung der anfallenden Kosten
- Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe nach dem Zivildienstgesetz
- Tiroler Pflegegeldgesetz
- Tiroler Rehabiliationsgesetz
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenNehmen Sie mit Soziales und Integration Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:
Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.