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Kinder- und Jugendhilfe
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,Dienstag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgaben
- Jugendgerichtshilfe nach dem Jugendgerichtsgesetz 1988
- Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 (TJWG 2002)
- Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2001 ABGB-1. Teil, 3. und 4. Hauptstück
- Unterhaltsvorschussgesetz 1985
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenNehmen Sie mit Kinder- und Jugendhilfe Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:
Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.