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Grundverkehr und Gesundheitsrecht
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Lienz
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr,Dienstag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Aufgaben
- Grundverkehrs-, Höfe- und Agrarrecht
- Katastrophen- und Zivilschutz
- Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen
- rechtliche Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheits- und Sanitätswesens sowie der Krankenanstalten
- Rechtsangelegenheiten und Strafverfahren, die keinem anderen Referat zugeordnet sind,
- Sicherheitsverwaltung (Sicherheitspolizei, Passwesen, Fremdenpolizei-, Asyl- und Grenzkontrollwesen, Versammlungs-, Vereins-, Melde- und Pressewesen, Waffen-, Schieß- und Sprengmittelwesen, Gewaltschutz)
- Suchtmittelgesetz
- Veranstaltungswesen
Nehmen Sie mit Grundverkehr und Gesundheitsrecht Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:
Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.