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Wohnbauförderung
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel - Gewerbe - Anlagen
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag:8.00-12.00 Uhr u. 14.00-16.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Freitag:
8.00-12.00 Uhr
wertwert
Aufgaben
- Bauaufsicht, Bauberatung betreffend geförderter Bauvorhaben
- Campingplatzsachverständiger
- Nachprüfung für Gewerbereferat, Ref. Baurecht, Subref. Sozialhilfe
- Niedrigenergiehaus
- Pfandvorrang-Erhebung
- Sachverständiger in baubehördlichen Verfahren der BH
- Wohnbauförderung
- Wohnhaussanierung
Nehmen Sie mit Wohnbauförderung Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.