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Gemeindeaufsicht
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Imst - Büro Bezirkshauptmann
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag:08.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Freitag:
08.00 bis 12.00 Uhr
Aufgaben
- Elementarschäden der Gemeinden
- Gemeindeaufsicht (insbesondere aufsichtsbehördliche Genehmigungen und Gemeinderevisionen)
- Gemeindeverbände (Auskunft und Beratung)
- Krankenhaus Zams
- Krankenhausfinanzierung
- Rettungswesen soweit Bezug auf Gemeindefinanzen
- Sonstige Gemeindeangelegenheiten (insbesondere Aufsichtsbeschwerden, Bedarfszuweisungen, Finanzstatistiken, Gemeindeabgabenrecht, Gemeindepersonalangelegenheiten)
- Volksabstimmung, Volksbefragung, Volksbegehren und Volkszählung
- Wahlangelegenheiten
Nehmen Sie mit Gemeindeaufsicht Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:
Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.