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Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Eine Organisationseinheit der Gruppe Gesellschaft und Soziales
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr,Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgaben
- Aufgaben des Erhalters der vom Land Tirol errichteten stationären Jugendwohlfahrtseinrichtungen,
- Jugendwohlfahrtswesen
- Sonderschulen und Sonderschulheime sowie der Haushaltungsschule Schwaz-St. Martin
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenNehmen Sie mit Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:
Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.